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Stipendien der Wilhelm und Günter Esser Stiftung 2013/14

Zweck der Förderung
Stipendien zur Förderung insbesondere des Abschlusses von Dissertationen (insbesondere bei den naturwissenschaftlichen Fachbereichen) der Ruhr-Universität Bochum, vorzugsweise die Unterstützung hilfsbedürftiger Doktorandinnen und Doktoranden dieser Fachbereiche.

Förderungsart
Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Höhe des Abschlussstipendiums beträgt 750,- € pro Monat. Es werden mehrere Stipendien pro Akademischem Jahr vergeben. Ein Anspruch auf Leistungen besteht nicht.

Förderungsdauer
Die beantragbare Förderungsdauer für den Abschluss der Dissertation kann einen Zeitraum von mehreren Monaten umfassen.  Eine Verlängerung des Abschlussstipendiums ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Förderzeiträume können nur innerhalb des akademischen Jahres liegen, d.h. sie können frühestens ab dem 1. Oktober des Jahres beginnen und nicht über den 30. September des Folgejahres hinaus laufen.

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Doktorandinnen und Doktoranden der Ruhr-Universität Bochum, die in der Arbeit an ihrer Dissertation dem Förderzweck der Esser-Stipendien entsprechend bereits weit fortgeschritten sind.

Form der Antragstellung
Der Antrag ist unter Berücksichtigung der in der Handreichung für die Antragstellung genannten Punkte und mit den dort genannten Anlagen zu stellen. Bewerbungen können auch in Englisch eingereicht werden.

Entscheidung und Bewilligung
Die Ruhr-Universität schlägt der Esser Stiftung geeignete Stipendiatinnen und Stipendiaten vor. Bewilligungen ergehen durch die Stiftung direkt an die Bewerberinnen und Bewerber. Ablehnungen werden durch die Ruhr-Universität mitgeteilt. Mit den Entscheidungen ist voraussichtlich Ende August des Jahres zu rechnen.

Auszahlung der Stipendien
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt monatlich mit einer Fördersumme von 750,- € pro Monat.

Pflichten der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers
Mit der Annahme des Abschlussstipendiums verpflichtet sich die Bewerberin bzw. der Bewerber, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden und der Universität sowie der Stiftung nach Beendigung der Arbeit einen Abschlussbericht zu übersenden. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Änderung bzw. der Abbruch des geförderten Vorhabens sind der Stiftung unverzüglich anzuzeigen. Bitte berücksichtigen schon jetzt, daß die geförderten Doktoranden gebeten werden, an der Verleihung der Stipendien durch das Rektorat teilzunehmen.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung in einem PDF-Dokument per E-Mail bis zum 19.06.2013 an:
Sprecher der RUB Research School: research-school@rub.de.

Sie können sich mit Fragen jederzeit gerne an Dr. Ursula Justus wenden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Handreichung für die Antragstellung

Bitte machen Sie in Ihrem Antrag Angaben zu jedem der im folgenden genannten Punkte und verwenden Sie dabei die vorgegebene Nummerierung.

1. Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten) mit Angaben zu:
    1.1 Name, Vorname, akademischer Grad
    1.2 Geburtsdatum, Familienstand, Kinder
    1.3 Anschrift
    1.4 Telefon, E-Mail
    1.5 Schulbesuch
    1.6 Studium, Examen, Examensnoten
    1.7 wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluß des Studiums (bisherige und derzeitige Beschäftigung)
    1.8 Stipendien, Preise u.ä.
    1.9 eigene Veröffentlichungen

2. Titel des Promotionsvorhabens

3. kurze, allgemein verständliche Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (max. ½ Seite)

4. Darstellung des Promotionsvorhabens unter besonderer Berücksichtigung von Fragestellung/wissenschaftlichen Zielen, vorgesehener Methode, Stand der Forschung, derzeitigem Stand des Vorhabens (max. 4-5 Seiten, ggf. plus 1 Seite Literaturverzeichnis)

5. Beginn der Promotion und bisherige Dauer des Promotionsvorhabens

6. Begründung für die Beantragung einer Abschlussförderung

7. Zeitplan für den beantragten Förderzeitraum (max. ½ Seite) mit Angabe des voraussichtlichen Termins zur Fertigstellung der Dissertation

8. Erst- und Zweitbetreuerin/-betreuer des Promotionsvorhabens

9. Fakultät, in der die Promotion eingereicht werden soll

10. beantragter Beginn sowie Dauer der Förderung in Monaten

11. universitäre und nicht-universitäre Einkünfte während des beantragten Förderungszeitraum

12. Anlagen:
    12.1 Gutachten zweier Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer mit Aussagen zu:
             Fragestellung/wissenschaftliche Ziele, Methode, Stand der Forschung
    12.2 Arbeitsplatzzusage der ersten Betreuerin/des ersten Betreuers falls erforderlich
    12.3 Kopien akademischer Zeugnisse