RUB Research School

Binationales Promotionsverfahren /Cotutelle de thèse

Ein Promotionstitel von zwei Universitäten

Im Rahmen eines binationalen Promotionsverfahrens erwerben Sie einen gemeinsamen Doktorgrad basierend auf Ihrer Forschungsarbeit an zwei Universitäten. Ein solches binationales Promotionsverfahren, auch Cotutelle de thèse genannt, ist nur zwischen Universitäten aus verschiedenen Ländern möglich.

Hierfür ist mindestens ein längerer Aufenthalt an der Partneruniversität vorgesehen (>6 Monate). Das individuelle binationale Verfahren muss vertraglich zwischen den Universitäten geregelt sein und vom Dekanat explizit genehmigt werden. Die Promotion wird an zwei Hochschulen eingereicht und mit einer gemeinsamen Prüfung abgeschlossen. Der Doktorgrad wird entweder durch eine gemeinsame Urkunde oder zwei Urkunden, die nur zusammen gelten, dokumentiert. Durch ein Cotutelle-Verfahren werden keine zwei Doktorgrade erworben! Der Doktorgrad wird gemeinsam von beiden Universitäten vergeben.

Aufgrund der französischen Initiative für binationale Promotionsverfahren werden diese zumeist als Cotutelle de thèse bezeichnet.

  • Zusätzliche Qualifikation durch Erfahrung mit unterschiedlichen Forschungskulturen und Wissenschaftssystemen sowie wissenschaftliche Anbindung an beiden beteiligten Universitäten (und Ländern), internationales Netzwerk, mögliche bessere Arbeitschancen in beiden Ländern
  • Qualifikation für Tätigkeit im bi-nationalen Bereich
  • Inhaltlicher Fokus der Promotion ist stark mit anderem oder beiden Ländern verbunden!

Wenn Sie im Zuge Ihrer Promotion nur einen längeren Auslandsaufenthalt planen, ist ein Cotutelle-Verfahren nicht unbedingt notwendig und aufgrund der aufwändigen Absprachen auch nicht unbedingt sinnvoll. Beraten Sie sich vor der Veranlassung eines Cotutelle-Verfahrens mit Ihrem/r Betreuer*in sowie der Promotionsstelle Ihrer Fakultät. Die Research School bietet weitere Fördermöglichkeiten für Forschungsaktivitäten im Ausland an.

Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht zum Thema binationale Promotion.

In der Regel werden binationale Promotionsverfahren bereits bei der Anmeldung vereinbart (Zustimmung des jeweiligen Dekanats ist notwendig). Eine Umwandlung ist in Ausnahmefällen auch im ersten Jahr der laufenden Promotion noch möglich.

Um ein binationales Promotionsverfahren durchführen zu können, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Promotionsordnungen an beiden Hochschulen erfüllen.

Darüber hinaus teilen sich je ein/e Betreuer*in der beiden Universitäten die Betreuung Ihrer Promotion.

Innerhalb des Verfahrens ist ein längerer Forschungsaufenthalt (>6 Monate) an der Partnerhochschule nötig/fachlich geboten. Die für die Forschungsarbeit notwendigen Arbeitsmittel sollten dabei dauerhaft von beiden Hochschulen bereitgestellt werden können. 

  1. Beide Betreuer*innen stimmen gemeinsam mit dem/der Doktorand*in Ablauf der Promotion ab
  2. Individueller Vertrag zwischen den Universitäten
  3. Doktorand*in führt Forschung (mit Aufenthalt an der Partneruniversität) durch und reicht Dissertation an beiden Hochschulen ein
  4. Gemeinsame Prüfungskommission, Titelverleihung und Urkunde(n)

An der Erstellung des individuellen Vertrags über eine binationale Promotion sind verschiedene Stellen der RUB beteiligt.

Die Initiative zu einer binationalen Promotion kann sowohl von den Promovierenden ausgehen, als auch von den Betreuer*innen. Diese wenden sich mit Ihrem Anliegen an das Dekanat der jeweiligen Fakultät.

Entweder verfügt die Fakultät über einen Vertragsentwurf (aus möglichen früheren Abkommen) oder dieser wird von der Partneruniversität zur Verfügung gestellt bzw. kann die Research School (RS) eine Vertragsvorlage bereitstellen. Diese muss gemäß der spezifischen Promotionsordnung der Fakultät und Partneruniversität angepasst werden.
Die Fakultät schickt die angepasste Vertragsversion an die Research School, die sie mit den Regularien des International Office (IO), des Justitiariats und ggf. des Studierendensekretariats abgleicht. Die ergänzte Fassung schickt die RS dann wiederum an die Fakultät zurück.
Der Vertrag muss vom/von der RUB-Betreuer*in, dem/der Doktoranden*in sowie vom/von der Dekan*in der Fakultät unterschrieben werden. Das Dekanat leitet den Vertrag dann über das IO ans das Rektorat zur Unterschrift weiter. Auf Seiten der Partner-Universität müssen ebenfalls der/die Betreuer*in, Dekan*in (oder Äquivalent) und die Universitätsleitung unterschreiben.

Bestenfalls besteht zwischen der ausländischen Partneruniversität und der Ruhr-Universität bereits eine Kooperationsvereinbarung, die allgemeine Standards für gemeinsame binationale Promotionsverfahren festlegt. Auf diese kann dann in der Einzelvereinbarung verwiesen werden. In jedem Fall bedarf es aber einer individuellen Vereinbarung für jedes binationale Promotionsverfahren eines/einer Doktoranden*in.

Dieser Vertrag sollte folgende Punkte benennen/regeln, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen:

  • Name beider Hochschulen und Fakultäten, festlegen welches die „Heimatuniversität“ ist
  • Name, Geburtsort und –Datum des Doktoranden/der Doktorandin
  • Titel und Kurzbeschreibung der Dissertation
  • Gesetzliche Grundlagen für Verleihung von Doktorgraden der beiden Länder (Promotionsordnungen sollten vorliegen, können auch schon im Vorfeld zur Prüfung eingereicht werden)
  • Name/Fakultät der Betreuer*innen, Betreuungsleistungen müssen deutschen Standards entsprechen
  • Regelungen zu den Reisekosten (Betreuer*in, Prüfer*in, Doktorand*in)
  • Regelungen zu Immatrikulation für beide Hochschulen, Gebühren fallen i.d.R. nur an einer der beiden Universitäten an (Doktorand*in muss mindestens ein Semester an der RUB eingeschrieben sein)
  • Pflichten und Rechte des/der Promovierenden
  • Studienprogramm während der Promotion
  • Vereinbarung zu Sprache der Dissertation und der Prüfung (Bewertungssysteme abgleichen)
  • Einreichung der Dissertation an beiden Hochschulen (Verfahren)
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie Ort und Ablauf der Prüfung
  • Schutz des Dissertationsthemas/Ergebnisses und der Veröffentlichung gemäß der geltenden Regeln beider Länder
  • Regeln zur Auslegung, Streitbeilegung oder Änderungen
  • Gemeinsame oder geteilte Urkunde
  • Unterschriften: Hochschulleitung (Vertreter*in), Fakultätsvertretung, Betreuer*in und Doktorand*in

Der Abschluss des Vertrages erfolgt über die Prüfungsverwaltung der Fakultät (Dekanat).

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Dr. Christiane Wüllner

Sie finden die Informationen gesammelt hier als Merkblatt.

Hier finden Sie eine Mustervorlage für ein Cotutelle-Agreement.

Doktorand*innen, die ein Cotutelle an der RUB durchführen, können am Programm der Research School teilnehmen (z.B. Workshops und Veranstaltungen). Doktorand*innen können sich an der Research School um Förderung für internationale Aktivitäten bewerben, wenn die RUB im Rahmen des Cotutelle-Abkommens als Heimatuniversität fungiert.