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Alle erfolgreichen Bewerber*innen werden von der Research School eingeladen, um Ratschläge für die organisatorische Durchführung der Veranstaltung und zum Erstattungsverfahren zu erhalten.
Wichtiger Hinweis
Nach dem Landesreisekostengesetz NRW verfallen sechs Monate nach Beendigung Ihres Auslandsprojektes alle Erstattungsansprüche, wenn Sie keine Kostenerklärung abgeben. Bitte reichen Sie die endgültige Kostenerstattung kurz nach Beendigung Ihres Projekts ein.
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