RUB Research School

Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe

Die Finanzierung behinderungsbedinter Mehrbedarfe für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigung(en) hängt von der Art ihrer Finanzierung ab:

  • Promotionsstelle: Promovierende haben im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Arbeitsplatzanpassungen, Assistenzen), finanziert durch den Arbeitgeber, sofern das Qualifikationsziel Promotion Teil des Arbeitsvertrags ist. Promovierende können sich in Absprache mit den betreuenden Lehrstühlen an die Schwerbehindertenvertretung der RUB wenden.
  • Drittmittelfinanzierte Promotionsstelle: Förderorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) können behinderungsbedingte Mehrbedarfe oder Nachteilsausgleiche im Rahmen der Projektfinanzierung übernehmen. Projektverantwortliche können sich direkt an die Förderorganisation wenden.
  • Stipendien: Stipendiengeber finanzieren in der Regel keine behinderungsbedingten Mehrbedarfe, ermöglichen aber meist eine Verlängerung der Förderdauer um ein Jahr bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigung(en).
  • Ohne Arbeitsvertrag oder Stipendium: Die Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe ist nur in begründeten Einzelfällen durch das Sozialamt möglich.
  • Befristung von Promotionsstellen: Für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigung(en) kann die maximale Befristungsdauer nach WissZeitVG um bis zu zwei Jahre verlängert werden, jedoch besteht kein Rechtsanspruch darauf (§2 WissZeitVG).

Weiterführende Informationen